20.06.2008

Arbeitsgericht schützt Mitarbeiter per Antidiskriminierungsgesetz vor Tendenzbetrieb

Katholisches Krankenhaus muss Muslimin mit Kopftuch einstellen Das Antidiskriminierungsgesetz ist in Deutschland so deutsch wie es nur sein kann. Trifft danach ein Arbeitsgericht mal eine interessante Entscheidung, sind dem Fall öffentliche Anteilnahme (und ein paar tausend Blog- und Forumsbeiträge) sicher, insbesondere wenn z.B. Ausländer oder Muslime beteiligt waren...

Das Arbeitsgericht hat wieder einmal entschieden

Fälle vor dem Arbeitsgericht rund um das Antidiskriminierungsgesetz erregen stets öffentliche Aufmerksamkeit, besonders wenn dabei Muslime und ein Kopftuch im Spiel sind. Wie der Kölner Stadt-Anzeiger unter Krankenschwester darf Kopftuch tragen berichtete, entschied das Arbeitsgericht diesmal zugunsten einer Muslima, die von einem katholischen Krankenhaus auch mit Kopftuch eingestellt werden muss.

Die Errungenschaft Antidiskriminierungsgesetz

Das Antidiskriminierungsgesetz ist eine tolle moderne Errungenschaft. Geschaffen um Menschen davor zu beschützen wegen ihres Glaubens, wegen Ihrer Hautfarbe, oder wegen ihrem kriminellen Hintergrund diskriminiert zu werden. Gleichzeitig diskriminiert es die freie Wahl der Geschäftspartner von natürlichen oder juristischen Personen, sei es der private Vermieter, die kleine Besitzerin eines Frisörsalons, oder den kleinen Gastwirt um die Ecke, der nun auch Gäste in sein Lokal lassen muss, die er gar nicht als Gast haben will, nur um nicht von militanten Gleichstellungsaktivisten eine saftige Anzeige zu bekommen.

Tendenzbetrieb & Antidiskriminierungsgesetz

Ein Tendenzbetrieb ist eine Unternehmung die nicht nur Geld verdienen will, sondern z.B. auch politische, religiöse oder kulturelle Ziele verfolgt. Diese schöne Wortschöpfung ziert das deutsche Betriebsverfassungsrecht. Tendenzbetriebe genießen gewisse Bevorzugungen. Es wird Sie jetzt sicherlich nicht wundern, dass jede Parteizentrale einer im Bundestag vertretenen Partei auch ein Tendenzbetrieb ist. Für das Arbeitsgericht war allerdings das oben genannte Krankenhaus vermutlich nicht katholisch genug.

Islamisches Model Shooting

Eine deutsche Gesichtsmodel-Agentur muss nun endlich auch diese Nachwuchsmodels einstellen. Die Antidiskriminierung hat gesiegt.

Signalwirkung Entscheid Arbeitsgericht

Nichts desto trotz ist die eingangs erwähnte Entscheidung vom Arbeitsgericht richtungsweisend, und ein Hoffnungsschimmer und Präjudiz für viele bislang benachteiligte Menschen:

  • So kann z.B. eine Bank bald nicht mehr Marxisten ablehnen wenn sie die Kasse plündern, schließlich gebietet der Glaube einem anständigen Marxisten für die Verstaatlichung von Privateigentum einzutreten (gerne auch mit dem Zwischenschritt einer vorübergehenden persönlichen Treuhandschaft nach Enteignung)
  • Auftragskiller können nun nicht mehr aus Glaubensgründen abgewiesen werden, nur weil sie an einen Tod vor dem Leben glauben
  • Und schließlich können Fleischer fortan nicht mehr Veganern eine Anstellung verweigern, sondern müssen dem Veganer ein Arbeitsumfeld bieten das all seine Glaubensgrundsätze respektiert

U9TA und das Antidiskriminierungsgesetz

Die Redaktion dieses Revolverblatts wartet eigentlich täglich auf eine Anzeige resultierend aus dem Antidiskriminierungsgesetz. Wir schließen hier regelmäßig die Humorlosen aus, verbannen die Nörgler, Miesmacher und Besitzer schlechten Benehmens aus dem Kommentarteil. Himmel sei Dank liegt Unterneuntupfing nicht in Deutschland, da hätten wir schon längst einen Ethikverein am Hals...

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(Bilder : tinou bao, mikecogh)

2 Lesermeinungen:

Erdge Schoss hat gesagt…

Ein solches Gesetz, werter Herr Rick, trifft nicht allerorten auf Verständnis. Besonders jene Gruppen, die ihre pesönliche Legitimation erst durch tatsächliche oder vorgebliche Diskriminierung beziehen, werden damit nicht d'accord gehen. Und zwar so was von.

Herzlich
Ihr Erdge Schoss

Rick hat gesagt…

Genau das ist ja auch immer das Problem mit so einem Antidiskominierungsgesetz, werter Herr Schoss. Außerdem stellen Sie Ihnen sich vor, Schrottblogger hätten zur Vermeidung der Benachteiligung auch Ihr erlesenes Publikum, nicht auszudenken...